Spende Lebenshilfe Freising
Die Steuerkanzlei Gabriel spendet an die Lebenshilfe Freising 1.000 Euro.
Die Steuerkanzlei Gabriel spendet an die Lebenshilfe Freising 1.000 Euro.
Die Abgabefrist von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 ist verlängert worden! Für die nicht beratenen Steuerpflichtigen wurde die Frist vom 31.07.2021 auf den 31.10.2021 und für beratene Steuerpflichtige vom 28.02.2022 auf den 31.05.2022 verlängert.
Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Haltefrist führt in der Regel nicht zu einer anteiligen Steuerpflicht des auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns.
Qualitätsmanagement-System der Steuerkanzlei Gabriel erfolgreich rezertifiziert mit dem Siegel des deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
Die Steuerkanzlei Gabriel spendet 1.000 Euro an NAVIS e. V. zur Unterstützung des außergewöhnlich starken, ehrenamtlichen Engagements insbesondere im Bereich der Trinkwasseraufbereitung.
Ab dem 01.07.2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 € auf 9,60 € pro Stunde. Minijobber im gewerblichen Bereich, aber auch solche in Privathaushalten haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Die Entfernungspauschale wird ab 2021 bzw. 2024 erhöht.
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 Prozent höchstens 1.200 Euro im Jahr.
Sonderzahlungen an Beschäftigte aufgrund der Coronakrise sind nun bis 31.03.2022 steuerfrei möglich!