Liebe Mandantinnen und Mandanten,
bitte beachten Sie, dass die Zahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Arbeitnehmer zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.
Was ist die Inflationsausgleichsprämie?
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine einmalige Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten infolge der Inflation gewähren können. Sie ist bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Diese Prämie dient als gezielte Maßnahme, um die Kaufkraft Ihrer Mitarbeiter zu stärken, ohne dass zusätzliche Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Frist: 31.12.2024 – Was ist zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Auszahlung als auch die Erfassung in der Lohnabrechnung zwingend noch im Jahr 2024 erfolgen müssen, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten. Das bedeutet im Detail:
- Lohnabrechnung in 2024:
Die Prämie muss in der Lohnabrechnung für das Jahr 2024 erfasst werden. Eine bloße Zusage der Zahlung reicht nicht aus – der Prämienbetrag muss klar als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie ausgewiesen sein. - Auszahlung in 2024:
Der tatsächliche Geldfluss, also die Überweisung oder Barauszahlung des Prämienbetrags, muss ebenfalls bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein. Nur dann gilt die Steuerbefreiung. Zahlungen, die erst 2025 erfolgen, sind nicht mehr steuerfrei und unterliegen den regulären Abgaben.
Ihr Handlungsbedarf
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig zu planen, wie und wann Sie die Prämie auszahlen möchten. Besonders in den letzten Monaten des Jahres kann es zu erhöhtem Beratungs- und Abrechnungsaufwand kommen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Planung und Umsetzung zu unterstützen. Melden Sie sich gerne bei uns.
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen – die steuerfreie Auszahlung dieser Prämie ist eine einmalige Gelegenheit, die bis zum Jahresende 2024 genutzt werden sollte!