Sonderzahlungen an Beschäftigte aufgrund der Coronakrise sind nun bis 31.03.2022 steuerfrei möglich!
Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen können an alle Beschäftigten bis zu einem Betrag von 1.500,00 € unabhängig vom Umfang der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) geleistet werden.
Vorraussetzung ist weiterhin ein erkennbarer Zusammenhang mit der Coronakrise. Außerdem muss die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Die Regelung der nur einmaligen Gewährung von ein und demselben Arbeitgeber bleibt unverändert bestehen.