Einkommensteuererklärung

Die Abgabefrist von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 ist verlängert worden!

Für die nicht beratenen Steuerpflichtigen wurde die Frist vom 31.07.2021 auf den 31.10.2021 und für beratene Steuerpflichtige vom 28.02.2022 auf den 31.05.2022 verlängert.

Mit der Verlängerung der Steuerfristen wurde auch der Zinsbeginn um drei Monate auf den 01.07.2022 verschoben.