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Kurzinfo zur Einkommenssteuererklärung – Handwerkerleistungen

35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.

Das Finanzamt begünstigt allerdings nur Leistungen, die in „unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt” erbracht werden.

Kurz gesagt: Handwerkerleistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht werden, weisen keinen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt auf.

(Vgl. Urteil vom 13.05.2020 BfH/NV 2021, 180-181)


Worauf Sie achten sollten:

Lohnkosten für die Leistung (Montage) vor Ort sollten gesondert in der Rechnung ausgewiesen sein.