Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.07.2021
Ab dem 01.07.2021 erhöht sich wieder der gesetzliche Mindestlohn. Der Mindestlohn wird von 9,50 € auf 9,60 € pro Stunde angehoben. Minijobber im gewerblichen Bereich, aber auch solche in Privathaushalten haben Anspruch auf den Mindestlohn.
Ein Augenmerk sollten Sie auf die Verdienstgrenze bei Minijobbern vor der Erhöhung des Mindestlohns legen, ansonsten überschreiten Sie die Maximalverdienstgrenze von 450,00 €/Monat. Hier sollte dann die monatliche Arbeitszeit angepasst werden. Tun sie das nicht, liegt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.