Alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und müssen zudem mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und müssen zudem mit einer Steuernachzahlung rechnen.