Seit 2011 gibt es in Spanien bzw. Mallorca wieder eine Vermögensteuer. Diese Steuer wird von den jeweiligen Regionen erhoben und kann sich daher innerhalb Spaniens unterscheiden. Erwirbt ein Deutscher eine Immobilie zur Selbstnutzung auf Mallorca, so führt dies zwar zu keiner unbeschränkten Steuerpflicht in Spanien.
Wohnen auf Mallorca? Bei der Steuer ist einiges zu beachten.
Es wird aber eine beschränkte Steuerpflicht in Spanien begründet. Diese resultiert aus einer „pauschalen Einkommensteuer“ auf die Nutzung einer in Spanien belegenen Immobilie. Ihre Höhe bestimmt sich mit 1,1% vom Katasterwert, multipliziert mit 0,2475. Der Katasterwert, der ungefähr mit dem deutschen „Einheitswert“ vergleichbar ist, dient insbesondere als Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben auf gemeindlicher Ebene. Er beläuft sich auf ca. 40% bis 50% des Verkehrswerts. Der Immobilieneigentümer muss diese Steuer gegenüber dem Finanzamt jährlich bis zum 31.12. des Folgejahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular erklären. Eine gesonderte Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung durch die Behörden erfolgt nicht. Bei Nichtabgabe drohen erhebliche Strafen.
Ein Beispiel:
Ein Deutscher erwirbt auf Mallorca eine Immobilie im Wert von 1,5 Mio €, die ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Der Katasterwert beträgt 700.000 €. Hieraus resultiert eine Steuerbelastung von 1.905,75 € pro Jahr. Bei Veräußerung der Immobilie wird auf den Veräußerungsgewinn eine Einkommensteuer von 21% erhoben.
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