Bundesrat hat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 08.07.2011 nicht zugestimmt. Somit werden die für 01.07.2011 geplanten Vereinfachungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen bis auf weiteres nicht in Kraft treten. Die damit einhergehende Entlastung der Unternehmen in Milliardenhöhe ist somit ebenfalls bis auf weiteres verschoben.

Zwar bejaht auch der Bundesrat die Änderung bei den Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Rechnungen, jedoch ließen andere Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes anscheinend ein Zustimmung nicht zu. Bedauerlicherweise war es wohl Bundestag und Bundesrat im Vorfeld nicht möglich die offenen Punkte des Steuervereinfachungsgesetzes 2001 zu klären.