Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH VI R38/10 Urteil vom 28.7.2011, BFH VI R7/10 vom 28.7.2011) sind Kosten des Erst-Studiums und der Berufsausbildung steuerlich voll absetzbar. Zu absetzbaren Kosten zählen:
- Studiengebühren
- Ausgaben für Computer und andere technische Geräte
- Bürobedarf
- Bücher
- Kurse
- Fahrtkosten für Studenten/Zweitwohnung sowie
- alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen
Rückwirkend können somit Verluste steuerlich festgeschrieben werden, die dann in der Einkunfts-Erzielungsphase (d.h. Einkommen nach dem Studium oder Ausbildung) abgezogen werden. Bis 31.12. diesen Jahres können Steuererklärungen rückwirkend bis zum Jahr 2007 abgegeben werden. In Ausnahmefällen sogar noch für vorherige Jahre.
Alle Studenten oder Betroffenen, die von dieser vorteilhaften Rechtsprechung profitieren wollen, beraten wir gerne.