Für die schenkungsteuerliche Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist der maßgebliche Bodenrichtwert von entscheidender Bedeutung. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen und wird von den jeweils zuständigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Der Bodenrichtwert wird zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres festgelegt. Zum 31.12.2016 ist es wieder soweit und es werden die Bodenrichtwerte neu bestimmt.
Es ist mit Erhöhungen zu rechnen
Im Raum Moosburg-Freising ist mit einer Erhöhung der Bodenrichtwerte um bis zu 15% zu rechnen. Für Schenkungen vor dem 31.12.2016 sind noch die Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 für die schenkungsteuerliche Bewertung maßgebend. Für Schenkungen nach dem 31.12.2016 ist demnach mit einem um bis zu 15% höheren Grundstückswert zu rechnen und einer entsprechend höheren Schenkungsteuer.
Kurzfristig geplante Schenkungen von Immobilien
sollten folglich möglichst noch vor dem 31.12.2016 durchgeführt werden um noch von den „alten“ Bodenrichtwerten zu profitieren und Schenkungsteuer zu sparen. Wir führen gerne eine schenkungsteuerliche Bewertung Ihrer Immobilie durch. Im Bereich der Schenkungsteuer bestehen zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Optimierung. Hierfür bedarf es in der Regel einer langfristigen Planung um das Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.