BFH stellt Mindestanforderungen auf
In einem neuen Urteil (BFH, Urteil v. 1.3.2012 – VI R 33/10; veröffentlicht am 23.5.2012) stellt der BFH Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch fest. Fahrtenbücher müssen Datum und Ziel der jeweiligen Fahrt ausweisen; nicht ausreichend ist die bloße Angabe eines Straßennamens und die nachträgliche Ergänzung der Aufzeichnungen.
Weiteres kann unter http://www.datev.de oder http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1293724.aspx entnommen werden.
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