Eltern, die für ihre nach dem 31.07.2012 geborenen Kinder weder einen Kita-Platz noch eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014 ein monatliches Betreuungsgeld in Höhe von 100 €.

Weitere Erhöhung ab 01.08.2014

Ab dem 01.08.2014 erhöht sich das Betreuungsgeld auf 150 € pro Monat und Kind. Das Betreuungsgeld wurde zum 1. August 2013 eingeführt und wird nur auf Antrag ausbezahlt. Pro Kind wird längstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt und es wird auf folgende Sozialleistungen angerechnet:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag

Das Betreuungsgeld wird steuerlich nicht als Einkommen betrachtet und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Sollten Sie noch steuerliche Fragen zum Thema Betreuungsgeld haben, so wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns.