BFU-Urteil vom 04.12.2012 – VIII R 42/09

„Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.“

André Gabriel: „Das BFH-Urteil ist sehr begrüßenswert, denn es orientiert sich an der allgemeinen Lebenspraxis und trägt dem Grundsatz der Besteuerung `Willkürverbot´ Rechnung.“

Das Urteil finden Sie unter: http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1%5baz%5d=VIIIR4209

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